Beherbergungssteuerpflicht in Dresden

Liebe Vermieter, Besucher und Gäste unserer schönen Stadt Dresden,

Seit 01. Juli 2015 besteht in Dresden eine Beherbergungssteuerpflicht, welche jeder Vermieter dem Gast zuzüglich des Übernachtungspreises in Rechnung stellen muss.

Wichtige Informationen zur Beherbergungssteuerplicht, sowie die genaue Berechnungsgrundlage entnehmen Sie bitte den aktuellen Informationen der Stadt Dresden.


Rechner für automatische Berechnung der Beherbergungssteuer

Da die Berechnung der Berherbergungssteuer etwas kompliziert ist und einige Fallstricke aufweist, bieten wir allen Vermietern und Gästen der Stadt Dresden auf dieser Seite kostenlos die Möglichkeit, ihre anfallende Beherbergungssteuer zu berechnen.

Bitte füllen Sie dazu einfach alle notwendigen Felder (mindestens die mit * markierten) aus und starten Sie die Berechnung durch drücken
des Button "Berechnung starten". Das Ergebnis wird anschließend am Ende des Rechners angezeigt.

Hinweis: Wir bemühen uns die Berechnung der Beherbergungssteuer nach bestem Wissen und Gewissen bezüglich der Berechnungsvorgaben der Stadt Dresden durchzuführen. Jeder Vermieter ist jedoch selbst verpflichtet die Beherbergungssteuer zu berechnen, beim Gast einzufordern und ordnungsgemäß abzuführen. Durch die Benutzung des Beherbergungssteuer Rechner stimmen Sie der Bedingung zu, daß keinerlei rechtlicher Anspruch auf die Richtigkeit der Ergebnisse besteht.

Beherbergungssteuer Rechner


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Leistungen mit ermäßigtem Steuersatz in Höhe von 7 Prozent sind der Beherbergung zuzurechnen und damit Gegenstand der Beherbergungssteuer! (Bsp.: Endreinigung, Wäschepaket, usw.)
Quelle der Information - Antwort Frage 3.
(bis zum 18. Lebensjahr)

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Vielen Dank, Ihr

Dresdner Besucherservice Team